Alle derzeit geltenden Maßnahmen werden bis zum 14.02.2021 verlängert. Das heißt, dass die aktuellen Regelungen weiterhin bestehen bleiben. Konkret bedeutet dies:
Jg. 5 und 6:
Die Präsenzpflicht am Unterricht ist weiterhin ausgesetzt. Es findet nach Stundenplan Distanzunterricht über MS-Teams statt. Sofern Kinder in Ausnahmefällen zu Hause nicht betreut werden können, ist weiterhin eine Notbetreuung eingerichtet.
Jg. 7 und 8:
Die Präsenzpflicht am Unterricht bleibt ebenfalls ausgesetzt. Es findet ausschließlich Distanzunterricht nach Stundenplan über MS-Teams statt.
Jg. 9 und 10:
Generell findet Unterricht im Rahmen von Präsenzunterricht in der Schule statt. Die Klassen werden dafür weiterhin in Gruppe „rot“ und Gruppe „blau“ aufgeteilt und haben in zwei unterschiedlichen Räumen Unterricht, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt. In Ausnahmefällen finden einige Stunden im Distanzunterricht statt. Bitte daher immer die Ankündigungen in den Klassengruppen beachten.
Diese und weitere Informationen können Sie auch noch einmal im Anschreiben von Herrn Minister Prof. Dr. Lorz nachlesen:
Sofern Sie Ihre Kinder zu Hause betreuen, können Sie für diese Tage Kinderkrankengeld beantragen. Sollte Ihre Krankenkasse hierfür einen Nachweis verlangen, können Sie hierfür die folgende Bescheinigung ausfüllen, ausdrucken und von der Schule unterschreiben lassen.