Ab dem 02.05.2022 gelten weitere Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb.
Im Wesentlichen sind dies:
- Wegfall der Testpflicht, auch wenn es in der Lerngruppe positive Fälle gibt.
- Sport- und Musikunterricht können wieder ohne Einschränkungen stattfinden.
- Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht ist im regulären Klassen- oder Kursverband einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote wieder möglich. Gleiches gilt für den regulären Ganztagsbetrieb.
- Sonderregelungen für den Pausenbetrieb sind nicht mehr erforderlich, das heißt, dass die Pausenzonen aufgehoben sind und die Schüler*innen wieder eigenverantwortlich die Unterrichtsräume aufsuchen. Fußball darf nur noch mit Softbällen auf den beiden Plätzen neben (Jg. 5 und 6) bzw. zwischen (ab Jg. 7) den Turnhallen gespielt werden. Das Handy darf in der Handyzone benutzt werden.
- Nahrungsmittelzubereitung und Lebensmittelverarbeitung kann wieder in vollem Umfang im Unterricht erfolgen.
- Befreiung vom Präsenzunterricht nur noch unter Vorlage eines Attestes (Ergänzungen s. Ministerschreiben).
- Verkürzung der Absonderung (Isolation) von 10 auf 5 Tage, sofern keine Krankheitssymptome mehr bestehen.
- Keine Quarantäne mehr für Haushaltsangehörige.
Die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette sind weiterhin einzuhalten. Masken können weiterhin freiwillig getragen werden.
Bis zu den Sommerferien erhalten alle Schüler*innen 2 Tests pro Woche zum freiwilligen Testen zu Hause. Die Tests werden den Schüler*innen in 5er Packungen mitgegeben, sofern sie davon Gebrauch machen möchten. Schüler*innen im Jg. 5 und 6 wird ein freiwilliges Testangebot in der Schule unterbreitet.
Im folgenden Ministerschreiben können Sie die genannten Punkte noch einmal nachlesen: