Heute, am 16.03.2022, wurde entschieden, dass es keine kurzfristigen Änderungen hinsichtlich der Corona-Präventionsmaßnahmen an hessischen Schulen geben soll. Damit bleiben die aktuell geltenden Bestimmungen (Maskenpflicht bis zur Einnahme des Sitzplatzes und dreimal wöchentliche Testungen) vorerst bis zum 04.04.2022 bestehen. Wie es danach weitergeht, wird in Abhängigkeit von der dann vorherrschenden infektiologischen Situation entschieden. Sollte es Änderungen geben, informieren wir unsere Schulgemeinde rechtzeitig.
Diese Information sowie Informationen zum zu erwartenden Flüchtlingsstrom aus der Ukraine können Sie im folgenden Schreiben von Herrn Kultusminister Prof. Dr. Lorz nachlesen: