Am Freitag, 25.06.2021 tritt die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Die wesentlichen Regelungen für den Schulbereich sind Folgende:
- Masken
Masken müssen weiterhin in den Schulen getragen werden. Schüler*innen dürfen ab sofort in der Schule wieder Alltagsmasken tragen, während Beschäftigte weiterhin medizinische Masken tragen müssen. Ab sofort darf jedoch die Maske nach Einnahme des Sitzplatzes im Klassenraum abgelegt werden. In allen Durchgangsflächen, in Klassen- oder Fachräumen, in den Fluren oder Toiletten müssen Masken getragen werden. Die Masken dürfen außerdem im Freien und beim Schulsport abgelegt werden.
- Corona-Selbsttests
Am Präsenzunterricht dürfen weiterhin nur Schüler*innen teilnehmen, die über den Nachweis eines negativen Testergebnisses verfügen. Der Test kann in der Schule oder in einem Testzentrum durchgeführt werden und darf nicht älter als 72 Stunden sein. Schüler*innen, die keinen Test vorlegen, sind zur Teilnahme am Distanzunterricht verpflichtet. Ausnahmen gelten für vollständig geimpfte Personen und für Genesene (Nachweis ist auf 6 Monate befristet).
- Betretungsverbot
Personen, die selbst oder bei denen Angehörige des gleichen Hausstandes Corona-Symptome aufweisen, dürfen die Schule nicht betreten. Dasselbe gilt auch für Personen, deren Hausstandsangehörige einer Quarantäne unterliegen.