Schulbetrieb ab dem 19.04.2021

Leider lässt das aktuelle Infektionsgeschehen keine weiteren Öffnungsschritte zu. Daher wird an der Georg-Büchner-Schule der Unterricht ab 19.04.2021 in gleicher Weise wie vor den Osterferien fortgesetzt. Konkret bedeutet dies:
Jg. 5 und 6 wird im Wechselsystem unterrichtet. Für den Wechselunterricht gilt folgender Plan:

Jg. 7 und 8 wird wie bisher weiterhin im Distanzunterricht beschult.

Die Abschlussklassen der Jg. 9 und 10 haben in geteilten Gruppen Präsenzunterricht an der Schule laut Stundenplan.

Bereits vor den Osterferien wurden die Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht an der GBS unterrichtet werden, darüber informiert, dass ab nach den Osterferien 2x/Woche ein Corona-Schnelltest an der GBS durchgeführt wird. Zunächst waren diese Tests auf freiwilliger Basis angedacht. Hier hat sich nun eine Änderung ergeben:
Es können ausschließlich Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht teilnehmen, die ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist.
Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest macht oder einen sogenannten Bürgertest an einer der Teststellen außerhalb der Schule. Beide Angebote sind kostenfrei. Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus.
Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zuhause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen. Mit einer Betreuung durch Lehrkräfte wie im Präsenzunterricht kann allerdings nicht gerechnet werden.
Mit folgender Einwilligungserklärung erklären Sie sich dazu bereit, dass Ihr Kind Selbsttests an der Schule durchführen darf. Bitte geben Sie Ihrem Kind die Einwilligungserklärung mit in die Schule.

Im folgenden Elternbrief von Herrn Minister Prof. Dr. Lorz finden Sie Erläuterungen zum Schulbetrieb ab 19.04.2021 sowie weitere hilfreiche Informationen.

Unter folgendem Link finden Sie dieses Schreiben in einfacher Sprache sowie in Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-an-schu-len/fuer-eltern/elternbriefe/schul-und-unterrichtsbetrieb-ab-dem-19-april-2021